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Die WKA Lenk in Weissensand an der Göltzsch - ein Umweltskandal
Bernd Sträubel Mühlwand, den 18.01.2009
Alle Anstrengungen der IGFS ein
Biotop zu retten waren nicht ausreichend, denn an der Göltzsch wurde trotzdem ein Neues
Wehr auf Basis eines alten Wasserechtes errichtet, Fassungslosigkeit mach sich breit.
Immer wieder wird durch die Kontrollen der IGFS festgestellt, das
aus unerer Sicht das Mindestwasser vorsetzlich deutlich
unterschritten wird und durch die zuständige Behörde keine
nachhaltigen Maßnahmen veranlasst werden um den Extremzustand des
Gewässers zur verbessern.
Anzeige
der nunmehr 3. Ordnungswidrigkeit an der WKA Lenkmühle
vom 19.05.2008
Anzeige der nunmehr 3.
Ordnungswidrigkeit an der WKA Lenkmühle (Göltzsch), Gew. I. Ordnung,
Flusskilometer 15,215 in der Gmkg. Weißensand und Wiederholung des
Antrags auf gewässeraufsichtliche Anordnung zur Verhinderung der
weiteren Schädigung der betroffenen Ausleitungsstrecke durch
widerrechtliche massive Unterschreitung des bescheidgemäßen
Mindestwassers sowie Prüfung der Vergehen auf vorliegen von
Umweltstraftatbeständen
Bei unseren Kontrollgängen am 09. und
17.05.2008 an unserem gepachteten Fischereirevier an der Göltzsch,
haben wir festgestellt, dass der Betreiber der WKA-Lenkmühle
wiederholt die bescheidgemäße Mindestrestrestwassermenge nicht
eingehalten und das festgesetzte Stauziel erheblich unterschritten
hat und damit wiederholt vorsätzlich gegen die Auflagen,
insbesondere den Mindestwasserbescheid verstoßen wurde.
1. Am 09.05.2008 war das Stauziel
zwar eingehalten, allerdings war der Bypaß - der nunmehr hätte
endlich ordentlich in Betrieb sein müssen - verstopft, so dass bis
zur Säuberung des Bypaßeinlaßgitters ca. 1/3 des bescheidgemäßen
Restwassers nicht dem Mutterbett der Göltzsch zugeführt wurde (siehe
Fotos vor und nach der Bypaßeinlaßgittersäuberung). Wir bezweifeln,
dass der Bauplan und der Bescheid vorsehen, dass der Einlauf zum
Bypass durch ein engmaschiges Gitter verschlossen sein soll/darf!
Das entspräche wegen des hohen Kontroll- und Wartungsaufwands nicht
den anerkannten Regeln der Technik, denn damit könnte bei dieser
Dimensionierung die Solldurchflussmenge wegen der ständigen
Verstopfungsgefahr unter keinen Umständen dauerhaft zuverlässig
gewährleistet werden. |
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2. Gem. Mindestwasserbescheid
sollen 150l/s über den Fischpaß und 150l/s über das Bypaßrohr
als Lockströmung für den Fischpaß in die Ausleitungsstrecke
abfließen. Der Bypaß wurde nach unseren Fotos definitiv erst
nach dem 03.05.2008 in Betrieb genommen. Der Vorsitzende der
IGFS war am 03.05.2008 persönlich am Wehr, um nach dem Bypaß zu
suchen, dessen Vorhandensein von Ihrer Behörde immer behauptet
wurde. Eine Rohröffnung an der linken Wehrwange konnte nicht
gefunden werden. Wir gehen deshalb davon aus, dass das Bypaßrohr
bis zu diesem Zeitpunkt ober- und unterwasserseits mit einem
Blindflansch verschlossen war. Trotz eines erhöhten
Wasserstandes waren die Strömungsverhältnisse am Fischpaßausgang
identisch denen am 07.01.2008 (siehe Beweisfoto am 07.01.2008).
3. Damit ist bewiesen, dass ab dem Zeitpunkt der
Betriebsgenehmigung bis zum 03.05. 2008 definitiv ständig und
kontinuierlich das bescheidgemäße Restwasser um 50%
unterschritten wurde! |
4. Damit ist auch bewiesen, dass entweder
die sog. Bauabnahme und Betriebsgenehmigung durch die
zuständigen Behörden vorsätzlich rechtswidrig erteilt wurde oder
der Betreiber vorsätzlich den Bypaß nach der Bauabnahme wieder
außer Betrieb genommen hat (Das wäre ein bei der
Staatsanwaltschaft anzuzeigender Umweltstraftatbestand!).
5. Sollte der Betreiber vorsätzlich den Bypaß nach Erteilung der
Betriebserlaubnis wieder außer Betrieb genommen haben, stellt das im
Zusammenhang mit der angezeigten fast vollständigen Trockenlegung
des Mutterbettes vom 10.01.2008 und dem angezeigten rechtswidrigen
Obergrabenausbaues vom 15.01.2008 einen so schwerwiegenden
Tatbestand dar, der gem. § 15 (4) WHG die entschädigungslose
Entziehung des Wasserrechtes rechtfertigen würde.
6. Unsere Kontrolle am 17.05.2008 ergab eine wesentliche
Unterschreitung des Stauzieles sowie die fast völlige
Funktionsuntüchtigkeit des Bypasses (offensichtlich wieder wegen
Verstopfung des Bypaßeinlaßgitters). Wir gehen davon aus, dass das
zum Feststellungszeitpunkt nur nach ca. 1/3 des bescheidgemäßen
Restwassers über den Fischpaß in das Mutterbett der
Ausleitungsstrecke geflossen sind. Die Anzeige läuft unter der Nr.:
1503/08/177151 und wurde durch den Herrn POM Parliesko und seiner
Kollegin aufgenommen. |
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Alle Vorschläge der IGFS
wurden bisher von der Behörde ignoriert:
Eine weitere angemessene einfache Möglichkeit zur
kontinuierlichen Sicherstellung des Restwassers könnte wie
folgt aussehen: Im Ausleitungsschütz sind bis auf die
erforderliche Höhe über OK-Bypass unter der beweglichen
Schütztafel am Boden Balken einzubringen und zu verkeilen.
Das Schütz ist oben mit einem Anschlag zu versehen, damit
durch die mögliche Öffnung nicht mehr Wasser entnommen
werden kann als die altrechtliche Turbinenschluckmenge
ausmacht (siehe Anlage 2)! |
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Hieraus
resultieren folgende Rechtsverstöße:
1. Verstoß gegen den Mindestwasserbescheid in so gravierender Weise,
dass davon auszugehen ist, das das FFH-Biotop mit der gem.
Bundesartenschutzverordnung streng gechützten Rote-Liste-Art Edelkrebs
erheblichen und nachhaltigen Schaden genommen hat.
2. Verstoß gegen das BNatschG sowie SächsNatschG wegen Zerstörung eines
FFH-Biotopes mit Rote-Liste-Arten.
3. Verstoß gegen die EU Wasserrahmenrichtlinie wegen nachhaltiger
Verschlechterung des Gewässerzustandes.
4. Verstoß gegen das SächsFischG wegen nachhaltiger Schädigung der
Fischbestände durch widerrechtlichen nahezu vollständiger Ausleitung des
Wassers aus dem Mutterbett und Unterbindung der Durchgängigkeit, weil
auch der Fischpass – wg. Stauunterschreitung - nicht mit der
plangenehmigten Wassermenge beaufschlagt war. |
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der nunmehr 4. und 5. Ordnungswidrigkeit an der WKA LenkmühleAnzeige vom
15. und 22.08.2008 |
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Bei
der Kontrolle des bescheidgemäßen Betriebes der WKA Lenkmühle durch
Herrn Sträubel am 15. und am 22.08.2008 an unserem gepachteten
Fischereirevier an der Göltzsch, wurde festgestellt, dass der Betreiber
der WKA-Lenkmühle wiederholt die bescheidgemäße
Mindestrestrestwassermenge nicht einhält und damit wiederholt
vorsätzlich gegen die Auflagen, insbesondere den Min llvertretender
Vorsitzender der IGFS) und Herrn Bley (Gewässerwart der IG
destwasserbescheid verstoßen wurde.
Im Einzelnen wurden folgende Verstöße festgestellt: Der Bypass wurde
offensichtlich vorsätzlich vollkommen mit Plastiktüten verstopft (siehe
Anlage 1). Eine so massive Zusetzung mit einer nahezu 100-prozentigen
Abdichtung des Bypasses kann erfahrungsgemäß nicht über normales
Treibgut nur durch Unterlassung der Unterhaltungspflicht erfolgen.
Bildunterschrift: (Nachdem der Bypass freigeräumt war, senkte sich
der Wasserspiegel (siehe Beton, siehe Holzplanke) um ca. 5 cm. Dadurch
wird das Stauziel unterschritten! |
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Das heißt der
Mindestwasserabfluss in die Ausleitungsstrecke wurde um 150 l/Sek (das
sind 50 %) unterschritten!!! Nach Entfernen der Verstopfung senkte sich
der Wasserspiegel um ca. 4 -5 cm im Wehrteich, zu erkennen an der
Holzplanke der Fischtreppe, wodurch der Staupegel unterschritten
wurde.Damit ist auch bewiesen, dass die Staumarke Ihren Zweck nicht
erfüllen kann, weil es trotz , dass davon den genommen das BNatschG
sowie SächsNatschG wegen Zerstörung eines FFH-Biotopes Verschlechterung
des 4. Verstoß gegen das SächsFischG wegen nachhaltiger Schädigung der
Fischbestände durch widerrechtliche wesentliche Unterschreitung des
bescheidgemäßen Restwassers und Einhaltung des Staupegels möglich ist
das Restwasser um 50% zu unterschreiten! Hieraus resultieren wiederholt
folgende Rechtsverstöße: 1. Verstoß gegen den Mindestwasserbescheid in
so gravierender Weise auszugehen ist, das das FFH-Biotop mit der gem.
Bundesartenschutzverordnung streng gechützten Rote-Liste-Art Edelkrebs
erheblichen und nachhaltigen Scha hat. 2. Verstoß gegen mit
Rote-Liste-Arten. 3. Verstoß gegen die EU Wasserrahmenrichtlinie wegen
nachhaltiger Gewässerzustandes. Unterbindung der Durchgängigkeit. |
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der nunmehr 6., 7., 8. und 9. Ordnungswidrigkeit an der WKA LenkmühleAnzeige vom
23.08., 24.08., 29.09. und 02.10.2008
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Bei
der Kontrolle des bescheidgemäßen Betriebes der WKA Lenkmühle wurde
festgestellt, dass der Betreiber der WKA-Lenkmühle wiederholt die
bescheidgemäße Mindestrestrestwassermenge nicht einhält und damit
wiederholt vorsätzlich damit wiederholt vorsätzlich gegen die Auflagen,
insbesondere den Mindestwasserbescheid verstoßen wurde.
Im Einzelnen wurden folgende Verstöße festgestellt:
Der Bypass war wieder mit Geschwemsel verstopft, so dass nur ca.
50-70L/s den Bypass durchfließen konnten. In der Ausleitungsstrecke
fehlten damit mindestens 80L/s, also ca. 27-33% des Restwassers, dessen
bescheidgemäße Einhaltung die Ausleitungsstrecke bereits vom Salmoniden
in ein Cyprinidengewässer deklassiert! Im Einzelnen wurden folgende
Verstöße festgestellt: |
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Hieraus
resultieren wiederholt folgende Rechtsverstöße:
1. Verstoß gegen den Mindestwasserbescheid in so
gravierender Weise, dass davon auszugehen ist, das das
FFH-Biotop mit der gem. Bundesartenschutzverordnung streng
gechützten Rote-Liste-Art Edelkrebs erheblichen und
nachhaltigen Schaden genommen hat.das BNatschG sowie
SächsNatschG wegen Zerstörung eines FFH-Biotopes
chlechterung des FischG wegen nachhaltiger Schädigung der
Fischbestände durch widerrechtliche wesentliche
Unterschreitung des bescheidgemäßen Restwassers und
Unterbindung der Durchgängigkeit.
2. Verstoß gegen mit Rote-Liste-Arten.
3. Verstoß gegen die EU Wasserrahmenrichtlinie wegen
nachhaltiger Vers Gewässerzustandes.
4. Verstoß gegen das Sächs |
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Die WKA Lenk in Weissensand an der Göltzsch - ein Umweltskandal |
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Mit freundlichen Grüßen
Bernd Sträubel, stellv. Vors. der IGFS
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