Seit heute früh
(24.08.06 werden Gerüchte über die Fischereiausübung an der
Zwickauer Mulde in Umlauf gebracht. Der Inhalt einer am 23.08.
gegen 16.00 Uhr zwischen dem AVS-C (Präsident und
Geschäftsführer) und der Forstverwaltung Hartenstein GbR
geschlossenen Vereinbarung liegt der IGFS e.V. jetzt vor. Diesen
Text haben wir hier als Original auf unserer Website
eingestellt, damit sich jeder selbst ein Bild über den
derzeitigen Stand der Verpachtung an der Zwickauer Mulde Los II
machen kann.
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Nun zum Stand:
Die IGFS hat sich an der erneuten
Ausschreibung der Zwickauer Mulde Los II beteiligt.
Am 17.08. hat die SIB Zentrale
Dresden uns mitgeteilt, dass der zurzeit bestehende Pachtvertrag mit
der Forstverwaltung Prinz von Hartenstein besteht und deshalb unser
Angebot nicht berücksichtigt werden kann. Soweit so gut. Wir
wussten, das zu diesem Zeitpunkt ein vom OLG bestätigter
12-Jahrespachtvertrages und damit rechtskräftiger Pachtvertrag
zwischen der SIB Zwickau und der Forstverwaltung Hartenstein GbR
besteht. Ernsthaft Interessierte können das zitierte OLG-Urteil
(oder Auszüge davon) und das SIB Schreiben vom 17.08 an die IGFS, in
denen die SIB die Existenz des Pachtvertrages mit der
Forstverwaltung bestätigt gern per E-Mail anfordern.
Nun war der Stand aus unserer
Sicht klar. Es vergingen nur wenige Tage, als wir am Abend des
23.08.06 erfahren haben, dass am gleichen Tag gegen 16.00 Uhr die
heikle Angelegenheit des "Pachtbewerberstreits" um das
Fischereirecht in der Zwickauer Mulde zwischen dem Auslauf der
Talsperre Eibenstock und der Mühle Silberstraße (hoffentlich)
abschließend geklärt wurde. Der Präsident des AVS-Chemnitz (DAV)
Herr Augustin und sein Geschäftsführer Hr. Gastmeyer haben gemeinsam
mit dem Forstbetriebsleiter Hr. Dipl. Ing. Günther als
Bevollmächtigtem des gegenwärtigen Fischereirechtspächters v.
Schönburg- Hartenstein GbR eine für beide Seiten verbindliche
Vereinbarung über die künftige Bewirtschaftung der Zwickauer Mulde,
Pachtlos II unterschrieben. Beide Parteien haben außerdem
vereinbart sich gemeinsam bei der Fischereibehörde LfL um die rasche
Aufhebung des z. Zt. am Gewässer noch bestehenden Angelverbots zu
bemühen. Bleibt zu hoffen , dass sich Fachbehörden und Politik als
genauso weitsichtig und kooperationsbereit erweisen wie die beiden
Vertragspartner.
Hier der Originaltext der Vereinbarung zwischen
der Forstverwaltung und dem AVS unterzeichnet am
23.08.06 |
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Aus Sicht der IGFS wünschen wir
diesem Pilotprojekt viel Erfolg!
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